Steuer-Tipp für Besitzer von Stromspeichern in Bayern

Steuerliche Behandlung von Speichern

Das bayerische Landesamt für Steuern hat in seinen Anwendungshilfen "Hilfe für Photovoltaik-Anlagen" das Thema Batteriespeicher in der Ertragssteuer aktualisiert.

Gegenüber der früheren Veröffentlichung ermöglicht diese neuere Rechtsauslegung der Finanzverwaltung nun eine generelle Abschreibung des Speichers mit der Photovoltaik-Anlage dann, wenn es sich um einen DC-gekoppelten Batteriespeicher handelt und vereinfacht die Situation bei AC-gekoppelten Batteriespeichern.

 

Weitere Infos

>> Bayerisches Landesamt für Steuern, Steuerinfos Photovoltaik-Anlagen
>> pv-magazine, "Steuerliche Behandlung von Batteriespeichern präzisiert" von Thomas Seltmann

Steuer-Tipp für alle bayerischen Stromspeicher-Kunden | Steuerliche Behandlung von Speichern